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Unzulässige Kredit­gebühren bezahlt?

Vertrauen Sie auf erfahrene Prozessfinanzierung und erhalten Sie ihr Geld zurück.

OGH Wien
Der Oberste Gerichtshof bestätigt

„Kreditbearbeitungs­­gebühren sind gröblich benachteiligend und somit unzulässig.”

Ihr Anspruch besteht ...

Beispielrechnung:

Für Ihren Wohnbaukredit können bis zu 10.000 EUR zurückgefordert werden.

Kreditsumme: EUR 400.000
Bearbeitungsgebühr: 2,5%
Rückforderbarer Betrag: EUR 10.000*

* zzgl. 4% Zinsen p.a. 

In nur 3 Schritten Geld zurück

1. Vertrag online übermitteln

Einfach und schnell den Kreditvertrag via Onlineformular hochladen.

2. Ansprüche kostenlos prüfen lassen

Wir prüfen Ihren Anspruch auf Rückforderung sorgfältig. Anschließend erhalten Sie ein persönliches Finanzierungsangebot von uns.

3. Gebühren risikolos zurückerhalten

Unsere Partnerkanzlei übernimmt die Durchsetzung – professionell, effizient & risikolos.

Das Erfolgsrezept

Prozess­finanzierung

Wir als Prozessfinanzierer übernehmen alle Kosten und Risiken eines rechtlichen Verfahrens. Sollten Sie keine Rechtschutz­versicherung haben, erhalten wir im Erfolgsfall einen Anteil der Rückzahlung – im Misserfolg tragen wir sämtliche Kosten.

0 %

der Rückzahlung werden im Erfolgsfall einbehalten.

0 %

der Kosten übernehmen wir.

Unsere Prozessfinanzierung bringt

Vorteile

Bei uns bekommen Sie individuelle Beratung und ein persönliches Prozessfinanzierungsangebot. Kein Risiko, keine Sorgen.

Kein Risiko

Wir übernehmen das volle Prozessrisiko für Sie, keine Anwaltskosten, keine Gerichtskosten.

Geringer Aufwand

Kreditvertrag schnell und einfach hochladen. Wir kümmern uns um den Rest.

Stark im Recht

Unsere renommierte und erfahrene Partnerkanzlei kämpft für Ihr Recht.

Hohe Erfolgs­chancen

Wir sind Experten und wissen worauf es ankommt. Unsere Erfahrung steigert Ihre Erfolgschancen.

DI Markus Schönberg, Geschäftsführer VION Prozessfinanzierungs GmbH

„Ich weiß, wie frustrierend es ist, wenn Banken Verantwortung vermeiden. Unsere Arbeit beginnt dort, wo viele aufgeben. Ich verspreche Ihnen: wir werden alles dafür tun, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.”

DI Markus Schönberg

Geschäftsführer, VION Prozessfinanzierungs GmbH

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FAQs

Sie haben noch weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.

Bei welchen Krediten besteht Anspruch auf Rückforderung?

Es sind alle Kredit– und Leasingverträge von Privatpersonen betroffen: Immobilienkredite, Wohnbaukredite, Bauspardarlehe, Hypothekarkredite, Konsumkredite, Autokredite, Onlinekredite sowie Zwischenfinanzierungen.

Bei allen österreichischen Banken. Die OGH Urteile welche die Gebühren als unzulässig einstufen richten sich zwar gegen einzelne Banken, haben aber allgemeine Gültigkeit.

Nein, eine solche Kündigung wäre ebenfalls unzulässig. Die Gebühren wurden vom OGH als unrechtmäßig eingestuft und sind daher von der Bank zurückzuerstatten.

Es kommen keine Kosten auf Sie zu, nur im Erfolgsfall behalten wir einen Anteil in der Höhe von 35% der Rückforderung ein. Wir als Prozessfinanzierer tragen dafür 100% des Kostenrisikos, sollte das Verfahren verloren gehen.

Ja, auch wenn der Kredit bereits abbezahlt ist, können wir Ihre Gebühren noch für Sie rückfordern. Nutzen Sie unsere kostenlose Vertragsprüfung.

Leider liegt es nicht in unserer Hand wie lange die Verfahren dauern. Im Idealfall sollten Sie ihr Geld innerhalb von 6 Monaten zurückbekommen. Kommt es zu einem Gerichtsprozess mit der Bank, so kann es auch Jahre dauern.

Auch mit einer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir Ihre Rückforderung sehr gerne. Sie profitieren von unserer Erfahrung und haben mit unserem Service eine sehr hohe Aussicht auf Erfolg. Unsere Partnerkanzlei wird eine Deckungsanfrage an Ihre Versicherung stellen und wir halten weitere Rücksprache mit Ihnen sollte der Fall nicht gedeckt sein.

Ihre Bank hat eine Aufbewahrungspflicht Ihres Vertrages von mindestens 7 Jahren. Die Frist beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in dem der Vertrag beendet wurde (z. B. durch Rückzahlung oder Kündigung). Banken sind im Rahmen der Vertragsdokumentation verpflichtet, Vertragsunterlagen bereitzustellen.

Ja, es müssen jedoch alle vertraglich beteiligten Personen einer Vollmacht der Rechtsanwaltskanzlei für die Rückforderung der unzlässigen Gebühren zustimmen.